Gummersbach-Niederseßmar
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach
Du möchtest ein Fahrzeug anmelden, ummelden oder wieder zulassen und brauchst eine eVB-Nummer – früher als Doppelkarte bekannt? Dann melde dich bei uns! Wir vergleichen passende KFZ-Versicherungen für dich und kümmern uns um alles Weitere.
Die eVB-Nummer ist deine elektronische Versicherungsbestätigung und ersetzt die frühere Doppelkarte. Mit ihr weist du bei der Zulassungsstelle den KFZ-Haftpflichtschutz für dein Fahrzeug nach. Du benötigst sie beispielsweise zur Anmeldung, zur Ummeldung auf einen neuen Halter, zur Wiederzulassung oder beim Wechsel auf ein Saisonkennzeichen.
Bei einer Zulassung mit eVB besteht zunächst häufig nur vorläufiger Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Vertrag über diese vorläufige Deckung ist rechtlich eigenständig und ersetzt den regulären KFZ-Versicherungsvertrag nicht. Ist dieser noch nicht abgeschlossen, kümmern wir uns anschließend gemeinsam mit dir um den Abschluss.
Wichtig: Eine eVB bedeutet nicht automatisch, dass auch Teilkasko oder Vollkasko versichert sind. Vorläufiger Kaskoschutz muss zusätzlich vereinbart und vom Versicherer zugesagt werden. Wenn du Kaskoschutz möchtest, klären wir deshalb vor der Zulassung, ab wann und in welchem Umfang dein Fahrzeug versichert ist.
Im Oberbergischen Kreis kannst du dein Fahrzeug in Gummersbach oder Waldbröl zulassen. Informiere dich vor deinem Besuch über die benötigten Unterlagen und vereinbare einen Termin über die Website des Oberbergischen Kreises.
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach
Kaiserstraße 69–77
51545 Waldbröl
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dein Fahrzeug im Oberbergischen Kreis auch online zulassen. Über das i-Kfz-Portal lassen sich verschiedene Zulassungsvorgänge digital erledigen. Welche Unterlagen und Nachweise du dafür benötigst, erfährst du direkt beim Oberbergischen Kreis.
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung und ersetzt die frühere Doppelkarte. Mit ihr weist du bei der Zulassungsstelle nach, dass für dein Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.
Eine eVB-Nummer benötigst du zum Beispiel, wenn du ein Fahrzeug erstmals zulässt, ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchtest, ein Fahrzeug auf deinen Namen ummeldest oder auf ein Saisonkennzeichen wechselst. Sag uns einfach, was du vorhast – wir kümmern uns um die passende eVB für deine Zulassung.
Ruf uns an oder schreib uns per E-Mail oder WhatsApp. Teile uns mit, welches Fahrzeug du zulassen möchtest und wann du die eVB-Nummer brauchst. Alles Weitere klären wir direkt mit dir.
Wir brauchen Angaben zu dir, zum Fahrzeughalter, zum Fahrzeug und zur geplanten Zulassung. Sag uns auch, wenn du ein Saisonkennzeichen möchtest und für welchen Zeitraum es gelten soll. Welche weiteren Angaben wir benötigen, klären wir direkt mit dir.
Ja. Wir unterstützen auch Kunden aus Gummersbach, Waldbröl, Morsbach, Reichshof, Nümbrecht und dem übrigen Oberbergischen Kreis. Deine eVB kannst du bequem per Telefon, E-Mail oder WhatsApp bei uns anfragen. Für eine persönliche Beratung kannst du uns auch in unserem Büro in Wiehl besuchen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das über das i-Kfz-Portal des Oberbergischen Kreises möglich. Welche Unterlagen und Nachweise du benötigst, hängt vom jeweiligen Vorgang ab. Die aktuellen Voraussetzungen findest du direkt beim Oberbergischen Kreis. Deine eVB-Nummer kannst du vorher bei uns anfragen.
Nicht automatisch. Die eVB bestätigt der Zulassungsstelle den KFZ-Haftpflichtschutz. Teilkasko oder Vollkasko müssen zusätzlich vereinbart werden. Wenn du diesen Schutz möchtest, klären wir vor der Zulassung mit dir und dem Versicherer, ab wann und in welchem Umfang er besteht.